Zertifikate

ISO 14001:2015

"Zertifikat Efb"
Zertifikat vom 01.2024

Als Transport- und Recyclingunternehmen sind wir bei all unseren Tätigkeiten zu umweltbewusstem Denken und Handeln verpflichtet. Die Einhaltung aller dazu bestehenden gesetzlichen Vorschriften und Umweltschutz betreffenden Anforderungen bestimmt unsere tägliche Arbeit. Auf dieser Grundlage wollen wir das Vertrauen unserer Kunden, Lieferanten, Entsorgungspartner, zuständigen Behörden und Ämtern sowie unserer Nachbarn am Firmenstandort in unsere Unternehmenstätigkeit rechtfertigen.

Die Firma Hofmann Recycling stellt sich von Beginn an den Anforderungen des Umweltschutzes, der Vermeidung von Umwelt- und Gesundheitsrisiken sowie der Erhaltung wiederverwend- bzw. verwertbarer Materialien. Dies bekunden wir durch den Titel „Entsorgungsfachtrieb“ gemäß § 52 Abs. 1 KrW-/AbfG. Die Erstzertifizierung erfolgte im Oktober 1998 durch einen zugelassenen externen Gutachter und wird seither jährlich wiederholt. Die letzte Überwachung erfolgte im November 2022. Das aktuelle Zertifikat ist bis 24.05.2024 gültig.

Der Anerkennung als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb gehen umfangreiche Vorbereitungen und die ständige Einhaltung der Entsorgungsfachbetriebeverordnung voraus. Es muss der Nachweis erbracht werden, dass das gesamte Personal, vom Geschäftsführer, Fahrer bis hin zum Sortierer auf dem Recyclinghof über die notwendige Fachkenntnis verfügt und die Tätigkeiten mit der geforderten Zuverlässigkeit ausgeübt werden. Als zertifizierter Entsorger und Transporteur von Abfällen benötigen wir keine gesonderte Transportgenehmigung. Den Fahrzeugpapieren liegen neben einer Kopie des Zertifikats auch eine Kopie der behördlichen Bestätigung zum Verzicht einer Transportgenehmigung (nach § 49 Abs. 1 KrW-/AbfG) sowie die Erlaubnis, die Beförderer-Nr. SC3310056 zu benutzen bei.

Entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Erzeuger von Abfällen vom Anfall bis zur Entsorgung für deren ordnungsgemäßen Transport und Entsorgung verantwortlich und haftbar. Bei der Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Entsorger übernimmt dieser die Verantwortung für das gesetzeskonforme Handling der Abfälle. Diese Übernahme der Verantwortung durch den Fachbetrieb stellt für den Abfallerzeuger eine große Erleichterung bei hoher Rechtssicherheit dar.

Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb richtet sich unser Geschäftsbetrieb nach einer großen Zahl von Gesetzen und Verordnungen, Bestimmungen und Verfügungen. Zu dem bereits erwähnten Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) seien hier die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), Nachweisverordnung (NachwV) sowie die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) genannt.

Die Firma Hofmann Recycling (vormals Schmutzler Recycling) betreibt auf ihrem Firmengelände Lippoldsruhe 38 in Mülsen seit 1998 einen Recyclinghof, genehmigt nach §§ 4 und 19 BImSchG. In dieser Anlage sortieren wir die eingesammelten Abfälle nach Abfällen zur Verwertung und zur Beseitigung. Zu Transporteinheiten zusammengestellt, transportieren wir oder unsere Geschäftspartner die Sortierreste und Abfälle zu den zugelassenen Verwertungs- oder Entsorgungsanlagen.

Unsere Firma recycelt in einer gleichfalls nach §§ 4 und 19 BImSchG genehmigten Fensterrecyclinganlage Altholzfenster. Ziel ist es hier, durch Trennung der Bestandteile Glas, Fensterholz und Schrott eine wirtschaftliche Wiederverwendung zu erreichen.

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