Entsorgung

Abfall bleibt niemandem erspart, doch gerade für die Entsorgungsfachleute bei Hofmann Recycling ist Abfall nicht gleich Abfall. Für die Entsorgung werden Abfallarten nach folgenden Kriterien unterschieden:

Sperrmüll

Haushaltsentrümpelungen,
Möbel,
Betten,
Matratzen,
Vorhänge,
Teppichboden, Hausrat

Jedoch ohne Sondermüll und keine Öl- und Farbdosen, Kühlschränke, Fernsehgeräte und Hi-Fi-Geräte, etc. Elektrogeräte werden von uns entsorgt, jedoch separat berechnet.

Baustellenabfall

Gemischte Bau- und Abbruchabfälle,
Dämmstoffe – kein Styropor,
Kabelabschnitte,
Isolierung,
leere Farbeimer,
Teppichreste,
Zementsäcke,
Keramik,
Heraklit,
Mauerwerk,
Beton,
Gips,
Rigips
verschmutzte Wertstoffe wie z. B. Folien,
Kartonagen,
Plastik,
Holz,
Metalle,
Glas,
Steine,
Isolierungswolle usw.

Keine flüssigen Schadstoffe (z. B. Terpentine, Öle, Farbreste), keine explosionsgefährlichen Gegenstände (z. B. Gas- oder Sauerstoffflaschen)

Gewerbemüll

Brennbare Abfälle aus Gewerbebetrieben jedoch ohne Sondermüll

Außerdem sollten keine mineralischen Stoffe und keine sauberen Wertstoffe (Holz, Schrott, Papier/Karton, usw.) enthalten sein.

Eternit
(mit/ohne Asbest)

Produkte aus Asbestzement: Dach- und Fassadenplatten, Blumentröge, Formteile usw.

Gemäß Verordnung nur in reißfesten, zugelassenen Transportsäcken (Big Bags). Jedes Gebinde muss mit einem Asbestwarnaufkleber versehen sein. Die Big Bags dürfen beim Befüllen und Verladen nicht beschädigt werden. Die Transportschlaufen müssen für das Umladen mit Bagger greifbar sein. Demontage, Verpackung und Transport ist von einer Fachfirma durchzuführen.

Medikamente

Alte oder überzählige Medikamente, jedoch ohne zytotoxische und zytostatische Medikamente

Leisten Sie ihren Beitrag zum Grundwasserschutz und entsorgen Sie Medikamente nicht übers WC!

Lieferung

Für Ihre Bauvorhaben liefern wir Schüttgüter wie z. B. Sand, Kies, Schotter, Erde, Kompost, Rindenmulch etc.

Fragen Sie uns einfach danach.

Sondermüll

Abfälle, die nach dem Kreislaufwirtschaft-/Abfallgesetz (KrW-/AbfG) nicht mit den in Haushaltungen anfallenden Abfällen entsorgt werden dürfen, sind als besonders überwachungsbedürftige Abfälle eingestuft. Die Entsorgung unterliegt der Nachweispflicht mit Übernahme- bzw. Begleitschein. Zum Beispiel
Batterien,
Öle,
Lacke,
Farben,
Neonröhren,
Kohlenteerprodukte.

Wir beraten Sie gerne kostenlos bei Ihren Entsorgungsaufgaben.

Für den Abtransport von Abfällen stehen Ihnen Hofmann Recycling-Container von 2 m3 bis 36 m3 zur Verfügung. Bei Bedarf liefern wir Ihnen auch Container mit abschließbarem Deckel. Die Entsorgungsfachleute transportieren Ihre Abfälle sicher und vorschriftsgemäß zu den Deponien oder Verbrennungsanlagen, wo sie umweltgerecht entsorgt werden.

Sie haben Fragen oder wollen
einen Termin vereinbaren?

Wir beraten Sie gern, um Ihnen ein optimales und wirtschaftliches
Entsorgungskonzept anbieten zu können.

zum Kontakt

Einzugsgebiet

Einzugsgebietskarte
Grundpreis
Aufpreis
Auch weitere Transporte nach Absprache